Für viele Gartenbesitzer ist ihr Garten Rückzugs- und Erholungsgebiet. Hier wird Kraft getankt bzw. seelisches Gleichgewicht aufgebaut. In ‘meinem Garten’ kann ich schalten und walten wie ich will. Aber wie überall sieht es im geregelten Deutschland etwas anders aus. Dies erschüttert viele Gartenfreunde und verschafft der ein oder anderen Anwaltskanzlei einige Aufträge. Wird die vermeintliche Idylle gestört, reagieren einige Betroffene recht heftig. Beschimpfungen und sich aus dem Wege gehen sind gängig.
Inhaltsübersicht
Wie kann ein Nachbarschaftsstreit anfangen?
Anfangen kann so was schon damit, wenn der Gartenfreund einer Kleingartengemeinschaft beitritt. Hier gibt es eine Satzung, Vorschriften und Gewohnheiten, die evtl. beim zweiten Hinschauen nicht der eigenen Vorstellung entsprechen. Je nach Vorgaben sind gewisse Pflegemaßnahmen erwünscht, der Garten hat ein ‘gepflegtes Aussehen’ zu haben. Bäume und Sträucher sollen eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Der Außenstehende ist erstaunt, was er alles zu erledigen hat. Aber ähnlich ergeht es auch dem Freizeitgärtner, der nicht einer solchen Gemeinschaft angehört. Für alle gelten Nachbarschaftsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch sowie Anordnungen von Kommunen und dergleichen. Beste Aussichten auf gute gärtnerische Nachbarschaftsverhältnisse sind bei gegenseitiger Rücksichtnahme und gesundem Menschenverstand gegeben. Aber wo wird dies noch gepflegt?
Folgende Gründe sind die häufigsten Streitfälle
Als Anlass kommen in Streitigkeiten um den Gartenzaun meist kleinere Bagatellen. In vielen Fällen ist es nur ein Ast, welcher über den Gartenzaun ragt oder Laub, was von einem Garten in den des anderen geweht wird. Einige Gartenbesitzer fühlen sich schnell in ihrer Idylle gestört, auch wenn es viele noch längst nicht interessieren würde. Eines der größten Probleme in diesen Streitigkeiten um Garten und Grundstück ist oft, dass keiner der betroffenen Parteien die konkreten Gesetze kennt und sich jeder im Recht fühlt. So ergibt ein Wort das andere und nicht selten entsteht aus einer anfänglichen Lappalie ein handfester Streit, der mit gegenseitigen Beleidigungen und oft auch Handgreiflichkeiten vor Gericht endet.
Das illegale Gartenhaus
Gartenhäuser sind in letzter Zeit immer wieder der Grund und Anlass für Streitigkeiten unter Gartennachbarn und in den meisten Fällen liegt der Grund nicht im kleinen Häuschen, sondern am Neid des Einen auf den Besitz des Anderen. In den seltensten Fällen ist berechtigte Kritik am Gartenhaus der Grund von Streitigkeiten. In vielen Fällen muss vor der Errichtung eines Gartenhauses eine Baugenehmigung eingeholt werden das öffentliche Baurecht setzt hier die Grenzen. So müssen das im Baugesetzbuch geregelte Planungsrecht und die Landesbauordnung eingehalten werden.
Bevor Du ein Gartenhaus aufstellst
Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Baubeginn bei der Stadt oder der Gemeinde informieren, ob für Deinen Garten ein Bebauungsplan vorhanden ist. Falls dieser vorhanden ist, sollten Sie sich an diesen halten, denn Gartenhäuschen sowie Schuppen und Lauben, dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen errichtet werden. Eine entsprechende Baugenehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze
Sie stört der Schattenwurf des Nachbarbaumes oder Ihr Gartennachbar regt sich über einen Ihrer Bäume auf? Dann sollten Sie erst einmal den Grenzabstand prüfen, der im Nachbarrechtsgesetz eines jeden Bundeslandes festgeschrieben ist. Haben Sie oder Ihr Nachbar sich nicht an den Grenzabstand gehalten, kann der Betroffene auf sein Recht bestehen.
Bevor ein Baum oder eine neue Hecke gepflanzt wird
Baumarten, Sträucher und Hecken, welche schnell wachsen sollten deshalb in einem Abstand von 4 Metern zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sehr hohe Hecken, die mehr als 2 Meter Höhe erreichen, sollten etwas über 2 Meter Platz bis zum nächsten Grundstück bekommen. Alles, was klein bleibt, kann in einem Abstand von 50 cm gepflanzt werden.
Zweige und Äste überragen die Grundstücksgrenze
Besteht ein Überhang, der die Grundstücksnutzung des Nachbarn beeinträchtigt, muss dieser laut §910 im Bürgerlichen Gesetzbuch beseitigt werden. Allerdings müssen die störenden Äste und Zweige nur so weit abgeschnitten werden, wie sie über die Grundstücksgrenze hinausragen. Ihr Nachbar darf beispielsweise nicht verlangen, dass Sie die Zweige am Baumstamm entfernen müssen. Ragen Zweige oder Äste Ihres Nachbarn in den Garten hinein, so dürfen Sie keinesfalls selbst zur Gartenschere greifen, bevor Sie Ihrem Nachbarn, eine angemessene Frist gesetzt haben, die störenden Äste und Zweige zu entfernen.
Wenn Wurzeln in den Nachbargarten wuchern
Wenn dies der Fall ist, dürfen Sie in besonderen Fällen, nach einer Fristsetzung, auch die störenden Wurzeln entfernen. Allerdings müssen hier die Wurzeln wirklich eine Beeinträchtigung der Gartennutzung verursachen. So ist es erlaubt die Wurzeln zu entfernen, wenn diese Ihre Zäune, Plattenwege oder Abflussrohre schädigen oder sie Ihren Gartenpflanzen die Feuchtigkeit nehmen.
Nachbars Laub in Deinem Garten
Bunt gefärbte Blätter sind für viele Menschen ein Highlight des Herbstes. Das gefallene Laub vom Boden auf dem eigenen Grundstück zusammenzukehren und zu entsorgen hingegen macht nicht so viel Freude. Müssen Sie sich auch um Blätter kümmern, die von einem Baum auf dem Nachbargrundstück zu Ihnen fliegen?
Bevor Sie jetzt vorschnell mit Ihrem Nachbarn in einen Streit geraten, sollten Sie sich die Rechtsgrundlage zur Hand nehmen. Das sogenannte Nachbarschaftsrecht ist nicht abschließend und kompakt in einem Gesetzestext mit bundesweiter Geltung geregelt. Es handelt sich vielmehr um eine gewachsene Rechtsprechung, die aus einer Vielzahl von Urteilen, landes- und bundesrechtlichen Regelungen besteht.
Wem gehört das Obst?
Der Baum in Nachbars Garten ist normalerweise tabu und wenn er noch so saftiges Obst trägt. Äpfel, Birnen und Pflaumen gehören dem Nachbarn als rechtmäßigem Eigentümer. Befindet sich der Nachbarbaum jedoch so nah an der Grundstücksgrenze, dass einzelne Äste über die Grundstücksgrenze wachsen, dann stehen die Chancen auf eine kleine Ernte gar nicht schlecht. Sobald das Obst nämlich vom Baum fällt und auf Ihrem Grundstück landet, dürfen Sie es an sich nehmen und verspeisen. Ein Apfel zum Beispiel muss aber auch wirklich von allein zu Boden fallen, Nachhelfen ist nicht erlaubt.
Spielzeug im Nachbargarten
Spielen Kinder im Garten, kommt es öfter vor, dass der Fußball, Frisbee oder anderes Spielzeug den Nachbargarten besucht. Ein einfaches Wiederholen der entflohenen Spielgeräte ist aber mit Vorsicht zu genießen. Ungefragt, darf das Grundstück des Anderen nicht betreten werden.
Falls Ihr Nachbar das Betreten seines Eigentums strikt verwehrt brauchen Sie auch nicht auf das verloren gegangene Spielzeug verzichten. Ihr Nachbar darf das Spielzeug nicht behalten und muss es wieder zurückgeben.
Das Feiern und Grillen im Garten
Mit einem eigenen Garten muss man sich um pauschale Grillverbote vorerst keine Gedanken machen. Auf dem eigenen Grundstück darf man laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch tun und lassen, was man möchte. Einschränkungen gibt es nur, wenn Sie die Rechte anderer oder Gesetze verletzen. Rücksichtnahme ist also auch im Garten angesagt.
Eine Gartenparty müssen die Nachbarn tolerieren, sofern die Häufigkeit nicht überhandnimmt. Ebenso verhält es sich mit Grillen, laut allgemeiner Rechtsprechung wird das Grillen als sozial-üblich eingestuft. Der Nachbar muss grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Kommt es dabei jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen, muss der Nachbar das nicht hinnehmen und kann sich dagegen wehren.
Frösche im Gartenteich
Frösche können mit Ihrem Gequake bis zu 90 Dezibel erreichen. Somit sind sie lauter als manches elektronische Werkzeug. Klar, dass man da irgendwann genervt ist. Doch muss man es dulden?
Wenn Sie Nachbar eines Gartenteichbesitzers sind oder das Gequake aus Ihrem Gartenteich selbst nicht mehr ertragen können, dann können Sie dagegen leider nichts unternehmen. Ihr Nachbar muss weder den Teich zuschütten, noch die Frösche entfernen. Diese fallen nämlich unter die Artenschutzverordnung und dürfen deswegen nicht entfernt werden.
Deine Katzen in Nachbars Garten
Kot auf der Terrasse oder Schäden an Pflanzen – Freigänger Katzen sind von Nachbarn nicht immer gern gesehene Gäste. Geduldet werden müssen sie trotzdem, sofern alles im Rahmen bleibt. Die Rechtslage zum Thema “Nachbars Katze im Garten” ist leider ziemlich unklar. Oft wird für jeden Einzelfall separat entschieden. Es gibt aber dennoch ein paar Richtlinien für Katzenhalter, damit sich Ihre Nachbarn durch die Samtpfote von nebenan nicht zu sehr belästigt fühlen.
(Angaben ohne Gewähr / keine Rechtsberatung)
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